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   BPatG, 19.11.2003 - 28 W (pat) 248/02   

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BPatG, 19.11.2003 - 28 W (pat) 248/02 (https://dejure.org/2003,27025)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 28 W (pat) 248/02 (https://dejure.org/2003,27025)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 28 W (pat) 248/02 (https://dejure.org/2003,27025)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 28 W (pat) 248/02
    Zwischen diesen Faktoren besteht eine Wechselwirkung, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 3 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe - Entscheidung im Beschwerdeverfahren bei rechtskräftiger

    Diese Verfahrenslage schließt nach wohl h.M. die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den erstinstanzlich rechtskräftig beendeten Zahlungsprozess - 2 Ca 1238/09 - aus (vgl. OLG Dresden v. 22.04.1999 - 8 W 288/99 - BFH v. 05.09.2002 - IV B 91/00 - und BFH vom 07.08.1984 - VII B 27/84 - OLG Sachsen-Anhalt v. 04.02.2009 - 3 WF 240/08 - OLG Düsseldorf v. 30.03.2009 - u.a. 24 U 25/09 - = BeckRS 2009, 2739; OLG Köln v. 16.06.1997 - 14 WF 65/97 - Thomas/Putzo/Reichold 30. Aufl. ZPO § 127 Rz 5; Büttner FPR 2002, 502 - bei 5. a -).
  • BPatG, 12.10.2005 - 28 W (pat) 149/04
    Das Gericht hat bereits mehrfach (zB 28 W (pat) 248/02 vom 19. November 03 - Provital/Provivo; 28 W (pat) 71/98 vom 30. Juni 99 - VitaPro/ Provital; 24 W (pat) 240/97 vom 14. Juli 98 - Vital; 32 W (pat) 171/01 vom 24. April 02 - APFEL VITAL Knäcke; 26 W (pat) 183/04 - Junior-Vital) darauf hingewiesen, dass das Wort "vital" in Alleinstellung ua im Bereich der Lebensmittel und insbesondere von Getränken der Schutzfähigkeit entbehrt, so dass die Widerspruchsmarke nur in ihrer konkret gewählten Sprachform als Kunstwort den Anforderungen an die für eine Eintragbarkeit erforderliche betriebskennzeichnende Unterscheidungskraft genügt.
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